Seitenlichter sind ein grünes Licht an Steuerbord und ein rotes Licht an Backbord, die jeweils von recht voraus bis 22,5 Grad achterlicher als querab sichtbar sein müssen.
Ausstrahlungsbereich
Nach Regel 21 der KVR strahlt jedes Seitenlicht über einen Horizontbogen von 112,5 Grad. Bei Fahrzeugen unter 20 Metern dürfen beide Farben in einer Zweifarbenlaterne über der Längsachse vereinigt werden.
Was lässt sich erkennen?
Die sichtbare Farbe hilft, Lage und Bewegungsrichtung eines anderen Fahrzeugs einzuschätzen. Sie ersetzt jedoch nicht die vollständige Kollisionsbeurteilung nach Peilung, Kurs, Geschwindigkeit und den geltenden Regeln.
Verwandte Begriffe
Das Buch zum Glossar
Rumpf und Rigg
Aufbau, Sprache und Bedienung eines Rahseglers zusammenhängend verstehen – als Nachschlagewerk auf See und Arbeitsbuch an Land.
Als Amazon-Partner verdiene ich an qualifizierten Verkäufen.

