Ein Rundumlicht ist nach den Kollisionsverhütungsregeln ein Licht, das unbehindert über einen Horizontbogen von 360 Grad scheint.
Farbe und Bedeutung
Rundumlichter können weiß, rot, grün oder gelb sein. Erst Farbe, Anzahl, senkrechte Anordnung und die übrigen Lichter ergeben die nautische Bedeutung, etwa für ein ankerndes oder manövrierbehindertes Fahrzeug.
Nicht jedes weiße Licht ist ein Rundumlicht
Hecklicht und Seitenlichter besitzen begrenzte Sektoren. Das Rundumlicht strahlt dagegen rund um den Horizont. Welche Lichter ein Fahrzeug führen muss, bestimmen die KVR nach Art, Größe und Zustand des Fahrzeugs.
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