Die Seitenlichter sind Nachtkennzeichen nach KVR. Sie bescheinen je einen Horizontbogen von 112,5º, und zwar von recht voraus bis 22,5º achterlicher als querab. Dabei ist das Seitenlicht an Backbord rot und das an Steuerbord grün. Gemeinsam erfassen sie den gleichen Horizontbogen wie das Topplicht.

Mehr dazu auf Seite 159 "Rumpf und Rigg".

 

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