Um die Lage eines Schiffes bei Nacht anzuzeigen, sind international in den Kollisionsverhütungsregeln (KVR) eindeutige Nachtkennzeichen vereinbart worden. Die Nachtkennzeichen bestehen aus Lichtern, die unterschiedliche Farben und Abstrahlwinkel haben können. Dabei müssen alle Lichter in der Zeit zwischen Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang und bei unsichtigem Wetter geführt werden. Es stehen dazu die vier unterschiedliche Lichterarten Rundumlicht, Topplicht, Hecklicht und Seitenlicht zur Verfügung.
Mehr dazu auf Seite 158 "Rumpf und Rigg".
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