Auch wenn es augenscheinlich auf den Meeren genug Platz für alle gibt, kommt es doch immer wieder zu gefährlichen Annäherungen mit anderen Schiffen. Daher ist ein gewissenhafter Ausguck nicht nur vorgeschrieben, sondern auch die wichtigste Maßnahme zur Kollisionsverhütung.

Auch in Zeiten von Radar, denn dieses hat auch seine technische Grenzen. Gerade kleinere Wasserfahrzeuge werfen auch nur einen kleinen Radarschatten, so dass der ausschauhaltende Crew-Kamerad in Ergänzung zur stets bewachten Radaranlage unverzichtbar ist. Daneben gibt es aber auch Hindernisse, wie an der Wasseroberfläche treibende Seecontainer, die in der Radaranzeige zwischen den Wellenbergen und Tälern gänzlich unsichtbar sind.

Der Ausguck hat den Seebereich von querab über voraus nach querab auf der anderen Seite zu überwachen. Dabei darf der Ausguck auch den Blick in die Sonnerichtung nicht vergessen. Alle Gegenstände, die im beobachteten Sektor gesichtet werden, sind der Schiffsführung eindeutig zu nennen. Auch scheinbar unwichtiges. Bei der Meldung sind klare Begriffe, wie Boje, Tonne, Fahrzeug, rotes Blinklicht und so weiter, zu verwenden. Darüber hinaus ist die Peilung des Objektes, bezogen auf die Mittschiffslinie, anzugeben.

Wahrschau: Von der Benutzung eines Fernglases ist unbedingt abzuraten! Durch das Fernglas wird das Sichtfeld zu sehr eingeschränkt und man verliert leicht den Überblick über den weiten Horizont. Auch ermüden die Augen wesentlich schneller.

Mehr dazu auf Seite 156 "Rumpf und Rigg".

 

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