Torsten Dederichs

Zapfhahn
Photo by Lucas Santos on Unsplash, rendered by Torsten Dederichs

Ich stehe zu unseren Gastwirten

Die aktuelle Corona-Situation verlangt von uns Einschnitte ab, die wir vor Tagen und Wochen noch nicht für möglich gehalten haben. Aber die Eindämmung der Corona-Pandemie erfordert dies -  zum Schutz unserer gesundheitlich geschwächten Mitbürger, allen voran unseren Senioren.

Wir sind daher im Privaten gehalten, unsere Häuser nach Möglichkeit nicht zu verlassen. Daneben sind unsere Gewerbetreibenden sogar zum Teil gefordert, ihren Geschäftsbetrieb einzustellen. Mit allen existenziellen Herausforderungen, Sorgen und Nöten die für sie - und ihre Mitarbeiter, an die denke ich auch - daraus resultieren.

Als lokale Politik müssen wir sicherstellen, dass wir auch nach der Krise noch eine möglichst funktionale Wirtschaft haben. Gerade in Haltern am See, wo wir in guten Zeiten im besonderen Maße von den attraktiven Angeboten unserer engagierten Einzelunternehmer profitiert haben.

Vor diesem Hintergrund widerspricht die FDP Haltern am See den Regelungen bezüglich des Außerhausverkaufs von Gaststätten. Diese Regelungen sind in der aktuellen Allgemeinverfügung der Stadt Haltern am See festgeschrieben und wurden dort zum ersten Mal mit der Verfügung vom 18. März 2020 festgelegt. Zu einem Zeitpunkt, als die gesamte Situation noch hoch dynamisch war und es noch an Regelungen von übergeordneten Behörden fehlte. In der damaligen Lage war es richtig von der Stadtverwaltung hart durchzugreifen. Wurde doch in weiten Teilen unserer Gesellschaft der Ernst der Lage noch nicht erkannt.

In der Zwischenzeit ist am 22. März die  "Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2“ des Landes Nordrhein-Westfalens (CoronaSchVO NW) in Kraft getreten. Diese erlaubt ausdrücklich den Außerhausverkauf, wenn auch unter der Auflage, dass Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen, z.B. erforderliche Abstände eingehalten werden. Gleichzeitig hebt die Verordnung auch widersprechende und inhaltsgleiche Allgemeinverfügungen (§13 CoronaSchVO NW) auf.

Dies bedeutet, dass die Anwendung der Regelungen der Allgemeinverfügung aus unserer Sicht zumindest fragwürdig, wenn nicht gar auf Basis der Regelungen der Verordnung rechtswidrig ist. Wir als FDP Haltern am See stehen an der Seite unserer Gastwirte, die ohnehin schon im hohen Maße von der Corona-Pandemie betroffen sind und treten dafür ein, dass für sie die gleichen Regelungen zu treffen sind wie für alle anderen Gastwirte in NRW auch.

Hinsichtlich der städtischen Argumentation, dass es zu Warteschlangen kommen kann, verweisen wir auf die Regelung der Corona-Schutz-Verordnung des Landes, wonach geeignete Maßnahmen durch den Gastwirt zu treffen sind. Hier ist aus unserer Sicht die Stadt gut beraten, gemeinsam mit den Gastwirten Maßnahmen zu definieren, die geeignet sind, den Anforderungen der Landes-Verordnung zu genügen. Dies gelingt an anderer Stelle, wie zum Beispiel in Bäckereien und Metzgereien, wo ebenfalls verzehrfertige Speisen verkauft werden, auch.

Wir sollten dringend davon absehen, unseren Gastwirten, aber auch allen anderen Gewerbetreibenden unserer Stadt, in dieser für uns alle schwierigen Zeit noch mehr Einschränkungen aufzuerlegen als ohnehin schon erforderlich. Wir tragen heute auch schon eine Verantwortung für die Zeit nach der Kris